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AGB


1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von WEBER Packaging GmbH und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorgenannten Bedingungen abweichen, sind für WEBER Packaging GmbH selbst dann unverbindlich, wenn von dem Auftraggeber darauf Bezug genommen wird und WEBER Packaging GmbH nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang widersprechen oder der Auftrag von uns bestätigt oder geliefert wird.
Die Auftragsbestätigung erfolgt hinsichtlich Mängel, Liefertermin und Preis vorbehaltlich ungestörter Produktionsmöglichkeiten, ausreichender Rohstoff- und Energieversorgung und im wesentlichen gleichbleibender Rohstoff- und Produktionskosten.

3. Preisstellung

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Im Falle einer Preiserhöhung zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung hat der Käufer das Recht, unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung, vom Vertrage zurückzutreten.

Die angebotenen Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzügl. Entsorgungskosten gem. dem Verpackungsgesetz.
Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so erfolgt die Fakturierung Brutto – für Nettogewicht.

Die genannten Preise gelten, soweit nicht angegeben, ohne Entsorgungskosten.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Wahl des Versandweges erfolgt grundsätzlich durch WEBER Packaging GmbH. Bestimmt der Käufer die Versandart, so geht die eventuelle Mehrfracht gegenüber der billigsten Versandmöglichkeit zu seinen Lasten.
Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder Selbstabholer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn die Transportkosten von WEBER Packaging GmbH getragen werden.

5. Lieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern.
Eine Haftung für Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird jedoch nicht übernommen. Ist die WEBER Packaging GmbH mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurücktreten. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen bleibt vorbehalten.
Für Verlust oder Beschädigung von Reinzeichnungen, Klischees und sonstigen Unterlagen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, haftet WEBER Packaging GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nur Ersatz des reinen Materialwerts beanspruchen.

6. Mängelrügen/Gewährleistung

Die Leistung der WEBER Packaging GmbH gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen bzw. geringe Farbabweichungen in den Druckfarben gelten nicht als Mängel und können nicht beanstandet werden. Der Besteller hat die Ware nach Empfang zu prüfen und Mängelrügen bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Tagen ab Versanddatum schriftlich bei uns zu erheben.

Reklamationen wegen Beschädigung der Ware werden nur berücksichtigt, falls der Besteller, vor Abnahme des Gutes, dessen Zustand durch den Transporteur sich hat schriftlich bestätigen lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat der Besteller nach Entdeckung und spätestens innerhalb 6 Tagen nach Versanddatum uns schriftlich anzuzeigen.

Unsere Gewährleistung beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen aller Art auf Ersatzlieferung oder Minderung nach unserer Wahl. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis frei Haus zurückgesandt werden und entbindet nicht der Vertragserfüllung des Käufers.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, Eigentum der WEBER Packaging GmbH. Die Ware ist vom Käufer gegen Elementarschäden zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen vorzulegen.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu bearbeiten oder zu verarbeiten, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an WEBER Packaging ab.

Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen, sind WEBER Packaging GmbH vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Vertragsrücktritt.

8. Zahlungsbedingungen

Es gelten die der WEBER Packaging GmbH, auf der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, innerhalb 10 Tagen 2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei SEPA-Lastschrift gewähren wir 3% Skonto, sofern ausreichend Deckung gewährleistet ist. Wir werden Sie spätestens 1 Tag vor Belastung informieren. Bei Zielüberschreitungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Skontoabzüge, die terminlich oder in der Höhe unberechtigt sind, werden von uns nachbelastet.

9. Sonstiges

Kosten für Entwürfe, Zeichnungen und Klischees werden bei der 1. Lieferung berechnet.
Sie bleiben in jedem Fall Eigentum der WEBER Packaging GmbH. Das Urheberrecht an den von uns gefertigten Entwürfen u. ä. steht der WEBER Packaging GmbH zu. Nutzungsrechte können gegen besondere Vergütung übertragen werden.

Bei Anbringung von gestellten Firmenzeichen jeglicher Art auf unserer Ware trägt der Käufer die volle Verantwortung, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden. Regressansprüche Dritter in dieser Sache gehen zu Lasten des Käufers.

Bei Gerätedemonstrationen behält sich die WEBER Packaging GmbH eine Kostenpauschale für Anfahrt, Reinigung etc. in entsprechender Höhe vor, welche wir bei Kauf anrechnen. Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer Erzeugnisse und für die Einhaltung diesbezüglicher, behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften bzw. Bestimmungen.

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwendet WEBER Packaging GmbH Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist Güglingen (Frauenzimmern). Gerichtsstand ist Brackenheim, und zwar auch für Scheckverfahren.

11. Unwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im übrigen davon nicht berührt. Die nichtige Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet deutsches Recht Anwendung.
Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.